Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) wurde zum Schutz des Anlegers in deutsches Recht umgesetzt und stellt weitreichende Anforderungen an geschlossene Fonds und deren Anbieter. Emissionshäuser müssen wesentlich höhere Standards erfüllen.
Hierzu gehören u. a. die Kontrolle der Anlegergelder durch eine externe Verwahrstelle, ein umfassendes Berichtswesen an Investoren und die BaFin, höhere Dokumentationspflichten...

 

Diese Richtlinien haben zu einer Konsolidierung des
Marktes geführt und sich nachhaltig positiv auf die
Produktqualität ausgewirkt.

 

Desweiteren hat der Gesetzgeber zum Schutz des Anlegers neue berufsständische Regeln und Auflagen für Finanzberater/innen geschaffen, denen ich mit folgenden Erlaubniserteilungen und Registrierungen umfassend entspreche.

 

Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO
Versicherungsmakler-Erlaubnis nach § 34d Abs.1 GewO
Registrierungsnummer: D-MBB7-KBZXX-30
Finanzanlagenvermittler-Erlaubnis nach § 34f Abs.1 Satz 1+2 GewO
Registrierungsnummer: D-F-155-TREZ-11
Registrierungsbehörde: IHK für München und Oberbayern
Die Eintragungen können im Vermittlerregister unter www.vermittlerinfo.de,
Deutscher Industrie- u. Handelskammertag e.V., Breite Straße 29,10178 Berlin, eingesehen werden.